archiv.kongo-kinshasa.de ist eine Informationssite über die Demokratische Republik Kongo: Neben Seiten über das Land im allgemeinen und ein paar Fotos gibt es auch aktuelle Nachrichten und eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten aus unterschiedlichen Quellen.
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Zur Erinnerung: kurz nach der Invasion Kongos durch die Truppen aus Ruanda und Uganda hatte der damalige Kanzleichef Kabilas und jetzige Außenminister Kongos, Yerodia Ndombasi, in einer Fernseherklärung die Tutsis als "Ungeziefer" bezeichnet, die es "zu vernichten" gelte. Fast zwei Jahre danach haben 19 in Belgien lebende Tutsis Anklage wegen "Schürung von Rassenhaß, Anstiftung zum Mord und zur Auslöschung von Tutsis" gegen Yerodia erhoben. Daraufhin hat ein belgischer Richter einen internationalen Haftbefehl gegen Herrn Minister Ndombasi erlassen.
Die folgenden Zeilen verstehen sich als unser Standpunkt zu den seitdem stattfindenden Diskussionen diesbezüglich in und außerhalb Kongos.
Nach den seit einigen Tagen veranstalteten emotionellen Spektakeln gegenüber dem, was von einigen als "Affäre Yerodia" bezeichnet wird, ist es an der Zeit, von den verbalen Eskalationen Abstand zu nehmen, um sich der Verteidigung des Angeklagten zu widmen. Und das, weil das Schicksal von Herrn Yerodia Ndombasi - dem, wie oben gesagt, "Schürung von Rassenhaß, Anstiftung zum Mord und zur Auslöschung der Tutsis" vorgeworfen wird - von der Aussagekraft der Entlastungsargumentation abhängt.
Obwohl ich absolut gegen die Besetzung unseres Landes und gegen die Ausplünderung seiner diversen Ressourcen durch die ruandisch-ugandisch-burundische Koalition bin, vertrete ich die Meinung, daß dieses der Tierwelt entnommene Vokabular, das uns an die Nazizeit erinnert, nicht eines Politikers, geschweige denn eines Psychoanalytikers würdig ist.
Auf die Gefahr mich zu wiederholen, handelt es sich hier vor allem um die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, nach dessen Abschluß dem Staatsanwalt Bericht erstattet wird. Dieser entscheidet über die Eröffnung des Gerichtsverfahrens. (Dies ist der Weg der Ermittlungsverfahren in Belgien.) Was die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des belgischen Richters, Herrn Yerodia Ndombasi anzuklagen, anbetrifft, stellt sich kein juristisches Problem. Denn: Belgien hat das Gesetz von 16. 6. 1993 betreffend die Bestrafung der Verletzung des humanitären Völkerrechts - erweitert durch das Gesetz vom 10 2. 1999 betreffend das Verbrechen des Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - übernommen. Mit anderen Worten, die belgische Gerichtsbarkeit ist in Anbetracht der vorstehenden Erwägungen befugt, über die oben genannten Rechtsverletzungen zu befinden, unabhängig vom Ort, an dem sie begangen wurden. So ist auch die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.
Einige in diesem Zusammenhang publizierten Artikel und Briefe, an die Stelle der Regierung in Kinshasa tretend, nehmen sich die Freiheit, die Anklage gegen Herrn Yerodia Ndombasi als Anklage gegen das kongolesische Volk zu deuten. So viel besessene Leidenschaftlichkeit verwirrt...
Zu bemerken ist auch, daß ein Angeklagter so lange als unschuldig gilt, bis seine Schuld nachgewiesen und er verurteilt ist. Über eine Verurteilung von Herrn Yerodia Ndombasi beim jetzigen Stand der Ermittlungen zu sprechen, wie hier und da zu hören ist, greift aber viel zu weit.
Unglaublich, aber wahr: außerhalb der Grenzen des Kongos funktioniert die Trennung der Gewalten reibungslos. Das heißt, die belgische Regierung - im Gegensatz zu dem, was im Kongo getan und geglaubt wird -, verfügt über keine Möglichkeit zur Einmischung in die Ausübung der richterlichen Macht.
Berlin, 19.7.2000