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Am 15. Februar 2001 fand in Abwesenheit von Ruanda in der sambischen Hauptstadt, Lusaka, ein Gipfeltreffen der Unterzeichner des Abkommens von Lusaka (Juli/August 1999) statt. Dieses hatte zur Tagesordnung: den Rückzug der kriegsführenden Parteien, die Stationierung der UNO-Beobachter, den interkongolesischen Dialog und das Funktionieren der gemischten Militärkommission.
Das allererste Gipfeltreffen um die Kongo-Krise nach der Ermordung von Präs. L.-D. Kabila hat sich mit den Mitteln und Wegen zur Wiederbelebung des Abkommens von Lusaka beschäftigt, dessen bisherige Blockierung auf die dilatorischen Machenschaften und auf die Böswilligkeit der Kriegsführenden zurückgeht, die bisher aus uneingestandenen Gründen ausnahmslos gegen die Wiederkehr des Friedens in der DRKongo waren.
Dank der Gesinnung von Präs. J. Kabila hat Lusaka III einen Hoffnungsschimmer in Bezug auf die Lösung des Kongo-Konflikts geweckt. Die Bewegung für die Befreiung Kongos (MLC) von J.-P. Bemba hat schließlich das "Unterabkommen" von Harare (Simbabwe) vom 6. Dezember 2000 unterzeichnet und bekannt gegeben, daß sie keine Bedingungen für die Stationierung der UNO-Militärbeobachter in der DRKongo zur Überwachung des Rückzugs der Truppen von den Frontlinien stellt.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der einstimmige Wille der Kriegsparteien hinsichtlich des Rückzugs auf die Positionen vom 5. April 2000, die in der "Rückzugsverpflichtung" von Lusaka II (8. April 2000) niedergelegt sind. Diese "Rückzugsverpflichtung" sieht den Rückzug der kämpfenden Truppen um 15 km von den Frontlinien vor. Hinzu kommt das im Rahmen dieses Treffens unterzeichnete Abkommen zur Entwaffnung der "negativen Kräfte" - sprich die verschiedenen Milizen und bewaffneten Gruppen, die von der DRKongo aus die Nachbarstaaten destabilisieren. Dies veranlaßt uns zu der Aussage, daß die zwei von Präs. Kagame (Ruanda), der seine Truppen aus der seit letztem Dezember besetzten Stadt Pweto (Katanga) ab dem 28. Februar 2001 zurückziehen will, gestellten Bedingungen für den totalen Rückzug der ruandischen Armee aus der DRKongo erfüllt sind - wohlgemerkt: die erste Bedingung bezieht sich auf die Einberufung des interkongolesischen Dialogs unter der "Facilitation" von Ket Masire.
Nach dieser durch Lusaka III geleisteten Aktion zugunsten der Rückkehr des Friedens in der DRKongo hatte die UNO das Wort. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Rahmen seiner Sitzungen vom 21. und 22. Februar 2001 im Einverständnis mit dem durch das Abkommen von Lusaka ins Leben gerufenen politischen Komitee und nach einem Meinungsaustausch mit den Kriegsparteien eine von Frankreich erarbeitete Resolution zum Stationierungskalender der UNO-Beobachter in der DRKongo angenommen. Gleichzeitig wurden den kriegsführenden Parteien 14 Tage, vom 15. März 2001 an, eingeräumt, um die in Lusaka und Harare unterzeichneten Pläne zur Räumung und Neuaufstellung der Truppen vollständig auszuführen. Damit wird der Weg frei für die Stationierung der Militärbeobachter. Ferner soll bis zum 15. Mai 2001 von den Kriegsparteien ein Kalender zum Totalrückzug der fremden Truppen in der DRKongo festgelegt werden.
Was den interkongolesischen Dialog anbetrifft, hat Präs. J. Kabila den von seinem Vorgänger abgelehnten "Facilitateur" (Ket Masire) in den nächsten Tagen zu Gesprächen nach Kinshasa eingeladen - was seiner Akzeptierung bzw. Rehabilitierung durch den neuen kongolesischen Staatschef gleichkommt.
Das Hauptquartier der gemischten Militärkommission wird von Lusaka (Sambia) nach Kinshasa transferiert und erhält materielle und finanzielle Vergünstigungen seitens der kongolesischen Regierung, ausgenommen sind die Vergütungen und Zulagen der Mitglieder und Delegierten, deren Sicherheit auch von der kongolesischen Regierung garantiert wird.
Dennoch bestehen einige Unklarheiten. Die kongolesische Krise hat uns in den letzten 3 Jahren in Bezug auf die Maßnahmen zu ihrer Lösung immer wieder überrascht. Es empfiehlt sich daher, unsere Euphorie im Zusammenhang mit der Bewertung der Ergebnisse von Lusaka III zu relativieren. Denn: einige Fragen in Hinsicht auf den interkongolesischen Dialog, der von vielen als der allerletzte Weg zu einem dauerhaften Frieden in der DRKongo betrachtet wird, stellen sich immer noch. Ein Dialog setzt, auf die Gefahr hin uns zu wiederholen, die Anwesenheit von zwei oder mehreren gleichwertigen Gesprächspartnern voraus. Ist dieses Schema mit den von Präs. J. Kabila vorgesehenen "Verhandlungen unter Kongolesen" identisch?
Mit anderen Worten, die Annullierung des Dekrets Nr. 194 zum Funktionieren der politischen Parteien und Bewegungen in der DRKongo, d. h. die Liberalisierung der politischen und medialen Aktivitäten ist eine Vorbedingung für die Einberufung des interkongolesischen Dialogs, dessen Erfolg abhängig von der Teilnahme ohne Ausschluß aller Konfliktparteien (Regierung, bewaffnete und unbewaffnete Opposition und Zivilgesellschaft) ist und der zum Inhalt hat: die Überprüfung der Legitimität der Macht während der Übergangszeit, die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit und die Festlegung des Kalenders der zu einer neuen institutionellen Ordnung in der DRKongo führt.
Der im Abkommen von Lusaka vorgesehene Interkongolesische Dialog ist das Gegenteil dessen, was der ermordete kongolesische Staatspräsident immer wieder zu veranstalten versuchte. Er versteht sich, um hier mit dem Führer der kongolesischen Christlichen Demokratie (DC), Diomi Ndongala, zu sprechen, als ein "politisches souveränes Forum und nicht als ein ungezwungenes Palaver unter Freunden".
Der Auftakt ist gemacht.
Berlin, den 26.02.2001