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Das, was man seit August 1998 kannte, ist jetzt offiziell bestätigt worden. Die Plünderer der Naturressourcen der DRKongo sind dank dem Bericht der UNO-Expertengruppe zur Untersuchung der illegalen Ausbeutung der Ressourcen und anderer Reichtümer der DRKongo bekannt geworden.
Zur Erinnerung: In seinem Brief vom 2. Juni 2000 bat der Präsident des Sicherheitsrates den Generalsekretär der UNO um die Bildung einer Expertengruppe, deren Aufgabe darin bestehen sollte:
Am 3. Juli 2000 gab der UNO-Generalsekretär die Zusammensetzung dieser Expertengruppe wie folgt bekannt:
Der Expertengruppe standen ein technischer Berater, ein Spezialist für politische Fragen, ein Geschäftsführer und ein Sekretär bei.
Am 16. April 2001 wurde der Bericht der UNO-Experten durch den Sicherheitsrat publiziert. In diesem wurden insbesondere die Mitglieder der ugandischen, ruandischen und burundischen Armee, die kongolesische bewaffnete Opposition (MLC, RCD-Goma) und ein Netz von Firmen, unter denen sich auch deutsche befinden, und einzelne Personen (u.a. der ermordete kongolesische Staatspräsident) namentlich genannt, die an der systematischen Plünderung der Naturressourcen der DRKongo teilnehmen - eine Plünderung, die für viele auch als eine Ursache des im August 1998 ausgelösten regionalen Konflikts gilt.
Der UNO-Expertenbericht konstatiert, daß die illegale Ausbeutung der Mineralien und der forstwirtschaftlichen Ressourcen in zwei Phasen verläuft:
Hinzuzufügen ist, daß in beiden Fällen die Ausbeutung unter Nichtrespektierung der Souveränität der DRKongo, der nationalen Gesetzgebung und teilweise des internationalen Rechts stattfand. Daher benutzt der Expertenbericht die Bezeichnung "rechtswidrige Aktivität", um die Machenschaften der o.g. Länder in der DRKongo zu charakterisieren. Die Schlüsselakteure der "endogenen und exogenen Ausbeutung" rekrutieren sich einerseits aus der Führung der Armee und der Wirtschaft und andererseits aus Regierungskreisen.
Der UNO-Expertenbericht unterscheidet zwei Arten von Konsequenzen der illegalen Ausbeutung der Naturressourcen und anderer Reichtümer der DRKongo. Gemeint sind damit a) der Zugang der ruandischen patriotischen Armee (APR) zu den enormen finanziellen Ressourcen der DRKongo und die Bereicherung der ungandischen Zivilisten und Militärs und b) die Schaffung illegaler Netze, die entweder von Angehörigen der Armee oder von Zivilisten geleitet werden. Diese beiden Faktoren stellen nach Ansicht der UNO-Expertengruppe im Wesentlichen die Verbindungen zwischen der Ausbeutung der Naturressourcen und der Weiterführung des Konflikts in der DRKongo dar. Im gleichen Atemzug erwähnt die Expertengruppe in diesem Zusammenhang auch die Existenz anderer Faktoren, nämlich die durch einige staatliche Institutionen gespielte Rolle und das opportunistische Verhalten einiger Privatunternehmen und einflußreicher Persönlichkeiten - inklusive die Amtsträger in der DRKongo und in Simbabwe. Dies veranlaßt die Expertengruppe zu der Schlußfolgerung, daß energische Maßnahmen notwendig sind, wenn man dem Teufelskreis der Ausbeutung der Naturressourcen und der Fortsetzung des Konflikts in der DRKongo ein Ende bereiten will.
Um mit den Penalisten zu sprechen, ist bzw. bleibt das kongolesische Volk im Hinblick auf diese gigantische Unternehmung der große Verlierer.
Zum Schluß schlägt die Expertengruppe folgende Empfehlungen vor:
Aus dem Vorhergehenden ist klar, daß der Bericht der UNO-Expertengruppe über die illegale Ausbeutung der Naturressourcen der DRKongo gewissermaßen einen ausdrücklichen Spruch gegen die Plünderer darstellt und objektiverweise die Verantwortungen jeden Plünderers im Verhältnis zu den Quantitäten der illegal weggeschafften Ressourcen zum Ausdruck bringt.
Uganda ist nicht mit dem Schlußbericht der Untersuchung einverstanden, lehnt ihn ab und hat entschieden, eine eigene Kommission ins Leben zu rufen. Falls sich die in dem Expertenbericht enthaltenen Angaben bestätigen würden, verpflichtet sich Kampala dazu, die Verantwortlichen für diese Plünderung hart zu bestrafen.
Wohlgemerkt: sowohl der Halbbruder des ugandischen Präsidenten als auch seine unmittelbare Umgebung wurden als Hauptakteure dieser Machenschaften zitiert.
Für Kigali ist der UNO-Expertenbericht sehr oberflächlich. Die dort genannten ruandischen Unternehmer sind nach Meinung der ruandischen Regierung nicht existent. Überdies vertritt Ruanda die Meinung, daß die erwähnten Verträge von privaten Personen abgeschlossen wurden. Die ruandische Regierung, so autorisierte Stellen in Kigali, nimmt nicht an der illegalen Plünderung der Naturressourcen der DRKongo teil.
Uganda, Ruanda und Burundi lehnen den Expertenbericht unter dem Vorwand ab, daß dieser parteilich sei und nur ihre Aktivitäten in der DRKongo und nicht die der Alliierten von Kinshasa (Angola, Simbabwe und Namibia) berücksichtigt. Ferner erinnern sie an die Existenz des "Handels-Abkommens" zwischen den Ländern der CEPGL (Communauté économique des pays des Grands Lacs/Wirtschaftgemeinschaft der Länder der Großen Seen).
Trotz dieser Dementis, die keine sind, belegt der UNO-Expertenbericht stichhaltig, daß sowohl Ruanda als auch Uganda seit August 1998 große Exporteure einiger Rohstoffe (Coltan, Uran...) geworden sind, die nicht in ihren Ländern vorkommen.
Die Weltbank, die für ihre Weitherzigkeit aufgrund der Fortsetzung der finanziellen Zusammenarbeit mit Ruanda und Uganda in dem Bericht zitiert wird, hat auch sofort reagiert. Sie ist der Meinung, daß die Militärausgaben beider Länder im Rahmen ihres Haushalts liegen.
Obwohl die kongolesische Regierung durch ihren Außenminister, She Okitundu, bedauert, daß die Empfehlungen der Expertengruppe nicht sofort umgesetzt wurden, sieht sie in der Behandlung dieses Berichts die Bestätigung dessen, was Kinshasa seit August 1998 immer wieder zu Ausdruck gebracht hat: Der jetzige Krieg im Kongo ist vor allem wirtschaftlicher Natur.
Der kongolesische Oppositionsführer E. Tshisekedi nennt den Bericht ein Ablenkungsmanöver, da dieser die Plünderung der DRKongo durch Angola, Simbabwe und Namibia ignoriert. Die MLC (J.P. Bemba) spricht in ihrem Brief vom 18.4.2001 an den UNO-Generalsekretär von der Einseitigkeit des Berichts. Die Expertengruppe habe keinerlei Gespräche mit ihren Vertretern geführt. Folglich legt die MLC die Zeugeneinvernahme zum Gegenbeweis nahe. In einem auf den 18.4.2001 datierten Brief an den UNO-Generalsekretär betrachtet sich die RCD-Goma im Rahmen des Abkommens von Lusaka als Staat. Daher ist sie berechtigt, die Naturressourcen Kongos im Sinne ihrer Interessen auszubeuten. Sie lehnt auch in Zukunft den Besuch der Expertengruppe in dem von ihr kontrollierten Gebiet ab.
Am 5. Mai 2001 beschloß der Sicherheitsrat der UNO während eines Treffens, das Mandat der Expertengruppe um 3 Monate zu verlängern, um die offen gebliebenen Fragen zu beantworten und unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten neue Empfehlungen vorzuschlagen.
Einige Beobachter in Kinshasa sind der Meinung, daß das Mandat der Penalisten verlängert wurde, um Ruanda, Uganda und Burundi die weitere Plünderung der DRKongo zu ermöglichen. Dies scheint etwas weit hergeholt zu sein. Wir aber bleiben der festen Hoffnung, daß das verlängerte Mandat der UNO-Expertengruppe dazu benutzt wird, die in dem dem Sicherheitsrat im letzten April vorgelegten Bericht nicht-erwähnten Protagonisten des Kongo-Konflikts - sprich Simbabwe, Angola und Namibia - in ihrer neuen Ermittlung zu berücksichtigen. Denn: Trotz der abgeschlossenen Verträge zwischen der Regierung in Kinshasa und ihren Alliierten - Verträge, die aufgrund der schwachen Position der DRKongo in der Zeit ihrer Abschlüsse von vielen als fragwürdig bezeichnet werden -, kann man nicht von Verträgen unter Gleichen sprechen.
Berlin, den 14.05.2001