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Die Machtinhaber in Kinshasa haben erneut ihre charakteristische Borniertheit zur Schau gestellt, indem sie innerhalb einer Woche zwei Demonstrationen, die durch zwei politische Parteien organisiert werden sollten, verboten haben.
In der Tat geht es hier einerseits um die durch die FONUS (Forces novatrices pour l'unité et la solidarité) von J. Olenghankoy in Lubumbashi (Katanga) vorgesehene Versammlung bei der er den Mitgliedern die Position der Partei zum innerkongolesischen Dialog erläutern wollte - diese Maßnahme wurde später aufgehoben. Andererseits geht es um die friedliche Demonstration, die die UDPS (E. Tshisekedi) anläßlich des 21. Jahrestages ihrer Gründung (15.2.1982) in Kinshasa organisieren wollte. Bei der letzteren Veranstaltung handelte es sich um eine Demonstration für die Beschleunigung der Umsetzung des globalen und inklusiven Abkommens von Pretoria (17.12.02).
Darüber hinaus wurde auch die Messe, die zum Jahrestag der UDPS gelesen werden sollte, verboten. Mit der Begründung, wie dem Kommuniqué der städtischen Behörden von Kinshasa zu entnehmen ist, die öffentliche Ordnung schützen zu müssen. Wir sind immer der Meinung gewesen, daß einzig eine im öffentlichen Raum gehaltene Veranstaltung einer Erlaubnis der zuständigen Sicherheitsbehörden bedarf. Ist die Kirche ein öffentlicher oder geschlossener Raum? Die Beantwortung dieser Frage überlassen wir den Juristen.
Eine emotionslose Lektüre des oben genannten Kommuniqués, das diese ungerechten Maßnahmen begründet, irritiert und läßt zugleich keine Ruhe: Sie wurden unter totaler Mißachtung der in der DRKongo himmelschreienden Realität getroffen.
Man liest dort u.a., daß die UDPS bis jetzt keinen Antrag auf die Zulassung als politische Partei gestellt habe. Daher dürfe sie nicht als solche auf die Straße gehen, auch nicht, um die schnelle Umsetzung des globalen und inklusiven Abkommens friedlich zu fordern.
Mit anderen Worten: Für die Regierung in Kinshasa hat die UDPS keine legale Existenz. Dennoch: Von Gaborone (Botwana/2001) über Sun City (Februar-April 2001) bis nach Pretoria (Dezember 2002) hatte sich dieselbe Regierung neben u.a. die UDPS, als Teil der Komponente "politische Opposition" beim innerkongolesischen Dialog, gesetzt, um das politische Abkommen zu schließen, das eine neue politische Ordnung in der DRKongo ins Leben rufen soll. Eine neue politische Ordnung, die wiederum in freie, demokratische und transparente Wahlen münden muß. Lohnt es sich, auf die Gefahr der Wiederholung hin, daran zu erinnern, daß die UDPS-Delegierten in der Vergangenheit ihre Unterschriften neben denen der Gesandten der Regierung zu wiederholten Malen auf verschiedenen Dokumenten geleistet haben, die die Zukunft unseres Landes betrifft?
Folglich stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, daß die UDPS, deren Existenz auf die Regentschaft Mobutus zurückgeht, nach der Machtübernahme durch die AFDL, den Antrag auf Zulassung als politische Partei hätte stellen müssen. Diese Frage erweist sich im Hinblick auf das sakrosankte Prinzip der "Kontinuität des Staates" als zur Sache gehörig.
In diesem Zusammenhang spricht eine in Kinshasa erscheinende Tageszeitung (Le Phare vom 14.2.03) von "Staatslügen" - wir fügen hinzu: unbegrenzte Lügen -, um die Entscheidung der Regierung über das Verbot der USPS-Demo zu stigmatisieren. Es liegt nahe zu sagen, daß die Regierung in Kinshasa in diesem Zusammenhang mit zweierlei Maß mißt. Vor einigen Tagen hatten die städtischen Behörden von Kinshasa einer der Regierung nahestehenden Frauenorganisation, "Causus des femmes", erlaubt, auf die Straße zu gehen, um die Kriegsparteien zur Umsetzung des Friedensabkommens von Pretoria zu zwingen.
Wir brauchen nicht zu betonen, daß die öffentliche Ordnung bei dieser erlaubten Demonstration durch ein durch die Demonstrierenden organisiertes "sit-in" auf dem "Boulevard du 30 juin" (einer der Hauptstraßen Kinshasas) gestört wurde, ohne den Eifer und das Wüten der Elemente der nationalen Polizei hervorzurufen. In der Tat war die Polizei dort erschienen, aber einzig und allein um die (weiblichen) Mitglieder der politischen Partei "MPR-fait-privé" zu belästigen. Sie mußten auf ihr Verlangen ihre T-Shirts, die mit dem Namen ihrer Partei bedruckt waren, auf offener Straße ausziehen.
Wir haben Zweifel am guten Willen der Regierung zur Umsetzung des Abkommens von Pretoria. Denn die Verbotsmaßnahmen, deren Opfer die UDPS geworden ist, plädieren leider nicht für die nationale Versöhnung, die einen Auftakt zu einem dauernden Frieden in unserem Land bildet.
Berlin, den 19.2.2003