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Die lange und mit Spannung erwartete kongolesische Übergangsregierung ist da. Präs. J. Kabila hat gestern, bis auf drei Namen, die Liste dieser Regierung, in der Mobutisten, Kabilisten, bewaffnete Opposition, politische Opposition, Lumumbisten und Mitglieder der Zivilgesellschaft Seite an Seite sitzen, bekannt gegeben. Zu ihren unmittelbaren Aufgaben zählen:
Da wir weder zu optimistisch noch zu pessimistisch gegenüber der Umsetzung dieser Ziele sein wollen, wären wir um der Klarheit willen geneigt zu fragen, ob die disparate Komposition dieser Regierung der nationalen Einheit nicht den Keim für die Blockierung ihrer Aktion in sich trägt. Es ist zu früh für ein Urteil. Also, "wait an see".
Die großen Abwesenden sind die UDPS (E.Tshisekedi) und die PALU (A. Gizenga), die neben anderen Parteien nicht an den Institutionen der Übergangszeit teilnehmen. Angesichts dieser Tatsache und in Anbetracht der langen oppositionellen Karriere der beiden Parteien kann man überhaupt von einer konsensuellen Regierung der Transition sprechen?
In seinem Appell an die Nation hat A. Ruberwa, ernannter Vize-Präsident und Vorsitzender der RCD-Goma, u.a. den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß alle politischen Parteien - vor allem die UDPS, Alliierte seiner Bewegung in der "Allianz für die Rettung des innerkongolesischen Dialogs", an den Regierungsgeschäften beteiligt werden.
Ein Sprecher der UDPS hat in einem Interview mit dem französischen Sender "RFI/Afrique" erklärt, daß seine Partei ihren Kampf für die Errichtung einer realen Demokratie in der DRKongo fortführen wird. Er fügte hinzu, daß die Bildung der Regierung des Übergangs sowohl das Abkommen von Lusaka (1999) als auch das globale und inklusive Abkommen von Pretoria (17.12.2002) sowie die Verfassung des Überganges verletzt.
Dies ist auch unsere Meinung. Das im Abkommen von Lusaka festgelegte Konsensprinzip, das als Referenzrahmen für alle Entscheidungen betreffend die Zukunft der DRKongo dient, wurde zugunsten des Mehrheitsprinzips verletzt. Und zwar, sowohl bei der Ernennung des Inhabers des der politischen Opposition zustehenden Amtes des Vize-Präsidenten als auch bei der Designierung der Regierungsmitglieder sowie der Mitglieder des Parlaments und des Senats.
Zur Erinnerung: Nachdem es der Komponente "politische Opposition" zweimal nicht gelungen war, durch einen Konsens eine Übereinstimmung über die Definition der Mechanismen, Prinzipien und Kriterien der Ernennung ihrer Vertreter bei den Institutionen der Transition zu erzielen, verließen die UDPS und die PALU - gefolgt von einigen Parteien - die Verhandlungen. Die verbliebenen politischen Parteien, von denen einige nur Anhänger in Kinshasa (wenn überhaupt) haben, nutzten die Gelegenheit aus, um ihre Vertreter zu designieren.
Das kongolesische Volk wird diese Regierung anhand ihrer Fähigkeit, seine Erwartungen zu erfüllen, beurteilen...
Berlin, den 1. Juli 2003