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Vor einigen Tagen hat sich der kongolesische Staatspräsident, General-Major Joseph Kabila, in die Wählerliste eintragen lassen. Dies ist ein normaler Vorgang, da er ein volljähriger kongolesischer Bürger ist. Aber bei näherer Betrachtung stellt sich hier ein verfassungsmäßiges Problem. Dem geltenden kongolesischen Wahlgesetz zufolge dürfen aktive kongolesische Militärs weder wählen noch kandidieren. Wie zu erwarten, hat die Registrierung Präs. Joseph Kabilas einige politische und militärische Analysten dazu veranlasst, die kongolesische Bevölkerung aufzuklären. In einem Interview mit "Radio-Okapi" hatte der in den Ruhestand versetzte Oberst, Ebenga, auf die Antikonstitutionalität der Registrierung Joseph Kabilas hingewiesen, da er bis jetzt noch nicht aus der Armee ausgeschieden ist. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die angestammte Tradition in allem Armeen der Welt, der zufolge beim Ausscheiden eines hohen Offiziers eine Zeremonie (großer Zapfenstreich) stattfindet. Dies war bisher nicht der Fall bei General-Major Joseph Kabila. Überdies stellt sich hier die Frage der Einhaltung der abgestimmten Gesetze, denen gegenüber die Prinzen, die uns ohne Machtdelegation regieren, Verinnerlichungsprobleme zu haben scheinen. Im gleichen Atemzug hatte der "Bauchredner" der Partei J. Kabilas, PPRD (Volkspartei für den Aufbau und Entwicklung) innerhalb der Regierungsmannschaft, der Informationsminister, Mova, ohne dabei auf das Datum hinzuweisen, erklärt, dass Joseph Kabila der kongolesischen Armee nicht mehr angehört. Im gleichen Sinne hatte sich auch der Präsident der unabhängigen Wahlkommission, Malu-Malu, diesbezüglich geäußert. Der eine und der andere haben absichtlich vergessen, dass noch vor kurzem Präs. Kabila die von ihm unterschriebenen Erlasse mit dem Titel "General-Major" versehen und sich in "General-Major-Uniform" mit Abzeichen der kongolesischen Armee gezeigt hatte...
Der Mörder von Frau Espérance Kabila, einer Tante des kongolesischen Staatspräsidenten, wurde zum Tode verurteilt. Dies ist angesichts der Schwere der begangenen Tat verständlich. Dennoch beinhaltet das Urteil eine Passage, die mehr als einen in Erstaunen setzt: "Das Militärgericht verpflichtet Oberst Mwamba Takiriri, den Mörder also, der Familie des Opfers 36 Millionen $ US als Entschädigung zu zahlen. Darüber hinaus muss er dem geschiedenen Ehemann von Frau Espérance Kabila 280.000 $ US zahlen. Der kongolesische Staat wurde ebenfalls schuldig gesprochen, da er sich nicht um die soziale Betreuung des Angeklagten gekümmert hat. "Es lebe die unabhängige Justiz!". So kommentiert ein deutscher Journalist, der firm in kongolesischen Angelegenheiten ist, die Entscheidung des Gerichts. Das, was hier vor sich geht, ist nichts weiter als eine Privatisierung von Staatsgeldern mit maffiaähnlichen Methoden durch eine Raubgruppe. Empörend ist in diesem Zusammenhang, dass die kongolesische Regierung, die bis jetzt nicht in der Lage ist, die Gehälter der Staatsbediensten und den Sold der Soldaten zu zahlen sowie die Kosten für die vorgesehenen Wahlen zu finanzieren, der Verpflichtung der Justiz ohne die geringsten Zweifel und in aller Eile nachkommen wird. Zusätzlich zu der Frage nach der Basis, auf die die Fixierung dieser exorbitanten Summe zurückgeht, stellt sich die nach der Existenz der Unterhaltpflicht für die Ehepartner bzw. Ehepartnerin nach der Scheidung in der DR Kongo. Wenn es der Fall ist, soll man sich, aus Billigkeitsgründen und in Bezug auf die Versorgung, die dem geschiedenen Ehemann von Frau Espérance Kabila durch das Gericht zuerkannt ist, um die Erbberechtigten von vielen Kongolesen kümmern, die durch die Angehörigen der kongolesischen Streit- oder Sicherheitskräfte umgebracht wurden. Zur Erinnerung: Vor einigen Wochen wurde eine Frau, Mutter von zwei Kleinkindern, von einem Militär in Mbandaka getötet. Das Militärgericht billigte der Tante der Opfer, die sich bereit erklärt hatte, die beiden Waisen zu übernehmen, eine Entschädigung in Höhe von 100.000 $ US zu. Aber bevor sie das Geld im empfang nimmt, sollte sie zuerst die "Gerichtskosten" zahlen - d.h. die Richter schmieren...
Nach mehreren Monaten der Verzögerung und heftigen Diskussionen innerhalb der Komponenten wurden letzte Woche die Namen der neuen Leiter der staatseigenen Betriebe bekannt gegeben. Und zwar, gemäß dem globalen und inklusiven Abkommen von Sun City - d.h. "auf der Basis der vertikalen Verteilung der Verantwortung auf allen Ebenen". Einige Beobachter sprechen in diesem Zusammenhang vom "Triumph der Logik der Komponenten". Mit anderen Worten: Die Teilung des "Kuchens" fand statt ohne Berücksichtigung "der Regeln des modernen Managements" und, um hier "Radio Okapi" zu zitieren, "zuungunsten der Kompetenz, der technischen Begabung, oder noch mehr, der an guter Führung orientierten (guten) Sittlichkeit". Ein Blick auf diese Liste zeigt einige Namen, die mit der früher angeprangten Misswirtschaft verbunden sind. Daher soll man sich nicht über die wenig blühende Zukunft der staatseigenen Betriebe wundern, deren Führung den Habsüchtigen übergeben wurde. Es gibt auch Fälle von Funktionskonkurrenz. Einige Parlamentarier zählen zu den Nominierten.
Nachdem die Botschafter Frankreichs (am 14. Juli) und Belgiens (am 21. Juli) in der DR Kongo beim Empfang anlässlich ihrer jeweiligen Nationalfeiertage, vor den eingeladenen kongolesischen Notabeln, die Einrichtung einer "gemischten Kommission", auch "Kommission für eine guten Regierungsführung" genannt, gefordert hatten, wurden einige kongolesische Stimmen laut, die die Einmischung der internationalen Gemeinschaft in die inneren kongolesischen Angelegenheiten kritisieren und die Verletzung der kongolesischen Souveränität anprangern. Zu fragen aber ist, ob ein Staat, dessen Budget zu 58 % durch die internationale Gemeinschaft mitfinanziert wird, über nationale Souveränität sprechen darf. Hinzu kommt, dass die finanzielle Hilfe, die durch die internationale Gemeinschaft der kongolesischen Regierung zur Verfügung gestellt wird, Geld ist, das von den Steuerzahlern der Geberländer aufgebracht wurde. Daher ist die internationale Gemeinschaft berechtigt, Informationen über den Verbleib des Geldes zu verlangen. Sie ist gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung ebenfalls rechenschaftspflichtig.
Berlin, den 8. August 2005