Die Hauptmerkmale der Verfassung der DR Kongo
Angenommen durch das Referendum im Dezember 2005 wurde die Verfassung der DR Kongo am Sonnabend, den 18.02.2006, durch den kongolesischen Staatspräsidenten, Joseph Kabila, bei einem Staatsakt promulgiert. Es handelt sich hier um eine neue demokratische Verfassung, mittels derer das kongolesische Volk im Rahmen freier, pluralistischer, transparenter und glaubwürdiger Wahlen seine Führer wählen wird.
Nachstehend ihre Hauptmerkmale:
- der Staatspräsident,
- das Parlament,
- die Regierung,
- die Gerichte und die Gerichtshöfe.
Das Präsidialamt/die Regierung
- Der Präsident wird in einer direkten universellen Wahl für 5 Jahre gewählt. Seine Wiederwahl ist nur ein Mal zulässig.
- Er ernennt den aus der parlamentarischen Mehrheit stammenden Premier Ministre und entlässt ihn, nachdem dieser um die Entlassung der Regierung gebeten hat.
- Er hat das Recht, nach einer Abstimmung mit dem Premier Ministre und den Präsidenten der beiden Kammern, den Notstand oder den Belagerungszustand auszurufen. Er erklärt den Krieg. Er benötigt dafür eine kollegiale Verordnung der Regierung und eine Ermächtigung der beiden Kammern.
- Der Premier Ministre führt die Regierung, die die mit dem Staatspräsidenten abgestimmte Nationalpolitik durchsetzt.
Das Gleichgewicht "Legislative/Judikative"
- Die Nationalversammlung und der Senat, versammelt in einer gemeinsamen Sitzung, sind berechtigt, die Entlassung des Staatspräsidenten und des Premier Ministre, insbesondere wegen Landesverrats und strafbarer Handlungen, beim Verfassungsgericht zu beantragen.
- Die Nationalversammlung kann einen Misstrauensantrag gegen die Regierung stellen. Nach der Annahme dieses Antrags durch die absolute Mehrheit (der Nationalversammlung) muss der Premier Ministre innerhalb von 24 Stunden den Rücktritt der Regierung erklären.
- Im Falle einer persistenten (anhaltenden) Krise zwischen der Regierung und der Nationalversammlung kann der Staatspräsident die Auflösung der Nationalversammlung verkünden (verhängen).
Die Judikative
- Die Judikative ist unabhängig von der Exekutive und der Legislative.
- Es ist nicht erlaubt, ein Sondergericht zu gründen.
- Die beamteten Richter sind unabsetzbar.
- Der jetzige Obergerichtshof wird in drei Institutionen geteilt: den Kassationshof, den Verfassungshof und ein Oberstes Verwaltungsgericht.
Der Staat und die Souveränität
- Die DR Kongo wird aus der Stadt Kinshasa und 25 Provinzen (zur Zeit 11) bestehen; diese Bestimmung wird innerhalb von 36 Monaten, ab der Installierung der gewählten Institutionen, umgesetzt.
- Rechtspersönlichkeit besitzend verfügen die Provinzen über eine weite Eigenständigkeit und erheben 40 % der ihnen zustehenden Steuern.
- Die Provinzen werden durch eine Provinzregierung und ein Provinzparlament regiert.
Die Symbole der Nation
- Die Nationalfahne übernimmt die Farben der Fahne der DR Kongo von 1964, die die Unabhängigkeitsfahne (1960) ersetzt hatte und von Laurent Kabila 1997 wiedergenommen wurde.
- Auf der neuen Nationalfahne symbolisieren der blaue Untergrund den Frieden, das gelbe Band den Reichtum des Landes (wegen seines Reichtums an Bodenschätzen "auch geologischer Skandal" genannt), das rote Band das Blut der Martyrer (der Opfer des Märtyrertods), ein gelber Stern die Einheit, die für die DR Kongo leuchtet.
- Die Staatsdevise lautet wieder (wie während des Mobutu-Regimes) - Gerechtigkeit, Frieden, Arbeit -, und ersetzt die Devise des Kabila-Regimes: Gerechtigkeit, Einheit, Arbeit.
- Das Nationalwappen zeigt wieder den Kopf eines Leoparden (wie zur Zeit Mobutus) - anstatt eines Löwenkopfes (während des Kabila-Regimes).
- Die Nationalhymne "Debout Congolais" und der Staatsname bleiben erhalten
- Die kongolesische Staatsangehörigkeit ist einzig und exklusiv.
- Die Verfassung erklärt die Gründung einer Einheitspartei zu einem Hochverratsdelikt.
Die Gesellschaft
- Die nationalen, provinzialen und lokalen Institutionen sollen paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden.
- Sexuelle Gewalttätigkeiten gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Berlin, den 20. Februar 2006
Die komplette Verfassung auf Französisch finden Sie unter
"Dokumente -> Regierung der DRKongo"