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Mit der Unterzeichnung der "Verpflichtungserklärung" ("Acte d'engagement") ist am letzten Mittwoch, den 23.01.2008, also zwei Tage später als vorgesehen, die Friedenskonferenz in Goma zu Ende gegangen. Dabei handelt es sich um eine Konferenz, an der auf Einladung der Regierung in Kinshasa die Vertreter des von Nkunda geführten CNDP - Congrès National pour la Défense du Peuple, also des "Nationalkongresses zur Verteidigung des Volkes" -, alle anderen lokalen Milizen und alle Volksgruppen der Provinzen Nord- und Südkivu teilgenommen hatten.
Die Einberufung dieses Treffens, an dem mehr als 1.000 Delegierten teilnahmen, wurde notwendig, nachdem es der loyalistischen Armee (über 20.000 Mann) im letzten Dezember nicht gelungen war, gut ausgerüstete und motivierte Rebellen Nkundas (4.000 Man) zurückzuschlagen. Einige Beobachter sprachen in diesem Zusammenhang sogar von der "katastrophalen Schlappe der Regierungsarmee gegen Nkundas" Truppen.
Die Verschiebung der Unterzeichnungszeremonie geht u.a., wie die Presse berichtete, auf folgende Details zurück: die Vertreter des abtrünnigen Tutsi-Generals, Laurent Nkunda, der sich partout als Verteidiger der Volksgruppe der Tutsi in der DR Kongo autoproklamiert hat, bestanden darauf, dass die loyalistische Armee als kriegsführende Partei genauso wie alle bewaffneten Gruppen dem "Verpflichtungsabkommen" zufolge behandeln werden soll; b) sie lehnten es auch ab, dass die anderen bewaffneten Gruppen, wie Mai-Mai, die als Ersatztruppen der Regierung gelten, von den in der "Verpflichtungserklärung vorgesehenen Vorrechte" profitieren.
Durch den Druck der bei den Verhandlungen als "Facilitateurs" fungierenden internationalen Gemeinschaft konnte schließlich die Friedenskonferenz von Goma abgeschlossen werden. Erwähnenswert ist, dass weder Präsident Kabila noch Rebellenführer Nkunda den Friedensvertrag von Goma unterschrieben haben. Ob dieses Abkommen zur Umsetzung kommt, wie die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" (24.01.08) fragt, die an viele in der letzter Zeit in der DR Kongo unterzeichnete Abkommen erinnert, wird sich in Zukunft herausstellen.
Das "Verpflichtungserklärung" sieht einen sofortigen Waffenstillstand, eine generale Amnestie, das Verbot weiterer Aufrüstung der Truppen und deren Bewegung sowie aller als schädlich geltenden Handlungen für den Frieden" vor. Es soll auch ein aus der Regierung, den Vertretern der internationalen Gemeinschaft und den bewaffneten Gruppen bestehendes gemischtes technisches Komitee gegründet werden, das zum Ziele hat, die Modalitäten des Truppenrückzugs um zu setzen: Rückzugszonen, die Festlegung der Routen, denen die bewaffneten Gruppen auf ihrem Weg zu den Sammellagern folgen müssen (Aufstellung gemeinsamer Einheiten der neuen kongolesischen Armee durch Mischung ehemaliger feindlicher bewaffneter Gruppen) und Demobilisierung und Wiederherstellung der Staatsautorität.
Zu den Hauptempfehlungen zählen die Wiederherstellung der Sicherheit und der Staatsautorität in den Provinzen Nord- und Südkivu sowie die Repatriierung der ausländischen Milizen in ihre Heimat. Gedacht wird hier vor allem an die aus Ruanda in das damalige Zaire 1994 eingesiedelten Hutu-Milizen, deren Zahl sich durch die im Exil geborenen Jungendlichen erhöht hat. Zu fragen ist, ob diese Repatriierung nicht schwer zu erreichen ist. Ihr Erfolg setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen der kongolesischen Armee und der MONUC-Truppen voraus.
Andere Empfehlungen der "Verpflichtungserklärung" von Goma haben politische, humanitäre und Entwicklungsprobleme zum Inhalt und fordern die internationale Gemeinschaft auf, den Provinzen Nord- und Südkivu bei deren Wiederaufbau zu helfen. In Anlehnung an die Berichte anderer humanitärer Organisationen erweist sich der letzte Bericht von IRC (International Rescue Commitee) als niederschmetternd. Er stellt fest, dass seit dem offiziellen Ende der Kampfhandlungen in der DR Kongo in 2002 mehr als 2,1 Millionen Kongolesen unter unnatürlichen Bedingungen ums Leben gekommen sind. Damit beziffert sich die Zahl der Toten zwischen August 1998 und April 2007 auf 5,4 Millionen.
Ferner ist auch in der "Verpflichtungserklärung" die Rede
Zu fragen ist, ob nicht die vorgesehene Amnestie dem Aufruf zur Gewalttätigkeit, zur Vergewaltigung sowie einer Aufmunterung zur Straflosigkeit und einer Prämie für die Täter solcher grauenhafter Menschenrechtsverletzungen gleichkommt. Denn: Sie wissen, dass sie oder ihre Nachahmer in Zukunft ohne juristische Folgen töten, plündern und vergewaltigen können.
Würde die Amnestie auch für Nkunda und seine Truppen gelten, die seit Jahren das Unheil im Osten des Landes verursachen, steht der Rückkehr Jean-Pierre Bembas in die DR Kongo nichts entgegen, um sein Mandat als Senator und Führer der stärksten Fraktion der Opposition im Parlament wahrzunehmen. Denn: Dem von der MONUC vor einiger Zeit publizierten Bericht ist zu entnehmen, dass die Kampfhandlungen in der Hauptstadt, Kinshasa, im März vorigen Jahres nicht von den zu seinem Schutz abkommandierten Mitgliedern der kongolesischen Armee ausgegangen waren.
Soll die Bevölkerung im Nord- und Südkivu nach dem Treffen von Goma ein Recht auf Hoffnung auf Frieden, Sicherheit und Entwicklung haben? In Anlehnung an den französischen Außenminister, Bernard Kouchner, der am letzten Wochenende Goma besucht hat, ist zu bemerken, dass auch ein Dokument und sei es die unterschriebene "Verpflichtungserklärung" noch nicht bedeutet , dass alles erreicht worden ist. Es bleibt noch viel zu tun. Daher würde ich sagen: wait and see.