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In einer am Freitag, d. 14.08.2009, veröffentlichten Mitteilung hat die Zweite Kammer des Internationalen Gerichtshofs in Den Hagen die vorläufige (bedingte) Freilassung des ehemaligen kongolesischen Vize-Präsidenten, Jean-Pierre Bemba Gombo, bekanntgegeben.
Für den Internationalen Gerichtshof sind gemäß Artikel 58 (1) a) und b) der Statuten von Rom die Bedingungen für seine weitere Inhaftierung nicht mehr gegeben. In der Begründung heißt es weiter, dass es keine Hinweise dafür gibt, dass Jean-Pierre Bemba Gombo den Prozess verhindern oder sich diesem entziehen oder ein zusammenhängendes Verbrechen begehen werde, das der Zuständigkeit des Gerichtshofes unterliegt und sich unter ähnlichen Umständen ereignet.
Die Umsetzung dieser Entscheidung aber wird in Erwartung der Bestimmungen des Staates aufgeschoben, auf dessen Territorium Jean-Pierre Bemba Gombo freigelassen wird, sowie der Bedingungen, die ihm dort auferlegt werden. Zu den Staaten, an die seine Verteidigung einen Antrag auf die Aufnahme bis zum Beginn des Prozesses gestellt hat, zählen Frankreich, Portugal, Italien, Deutschland, Belgien, Holland und Süd Afrika.
Während Frankreich, Belgien und Portugal signalisiert haben, dass sie Jean-Pierre Bemba Gombo aus verschiedenen Gründen nicht aufnehmen können, und Holland die Bereitschaft gezeigt hat, ihn bis zum Aufnahmeland zu bringen, haben sich Italien, Deutschland und Süd Afrika noch nicht definitiv geäußert.
Hoffnung auf die vorläufige Freilassung Jean-Pierre Bemba Gombos und seine Aufnahme in einen der genannten Staaten erweckt die durch Radiookapi.net gesendete Erklärung von Frau Silvana Arbia, Urkundebeamtin beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Auf die Frage, was der Internationale Gerichtshof tun würde, falls sich keiner der oben genannten Staaten zur Aufnahme Bembas bereit erklären würde, antwortet sie, dass all diese sechs Staaten die Statuten von Rom unterschrieben haben und der Internationale Gerichtshof deshalb mit ihrer Kooperation rechne. Sie fügte hinzu, dass es "unter diesen sechs Staaten sicherlich einige geben werde, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Entscheidung betreffend die vorläufige Freilassung von Herrn Bemba zu ermöglichen".
Zur Erinnerung hat der Gerichtshof die sechs Staaten, bei denen die Gewährung eines provisorischen Aufenthalts Bembas beantragt wurde, zu den zwischen dem 7. und 14. September 2009 anberaumten Verhandlungen eingeladen, um einen eventuellen Aufenthalt des Angeklagten "durchzudiskutieren".
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung der Zweiten Kammer des Internationalen Gerichtshofes deutlich hervorhebt, dass "die Freiheit die Regel sein muss und die Haft die Ausnahme, die begründet werden muss".
Was wird dem gescheiterten Kandidaten bei der Präsidentschaftsstichwahl von 2006 in der DR Kongo vorgeworfen? "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" - das heißt Mord, Vergewaltigung und Plünderung -, stehen in der Anklageschrift. An dieser Stelle ist zu bemerken, dass es hier um Gewaltakte, Übergriffe geht, die nicht von Jean-Pierre Bemba Gombo persönlich, sondern von den Milizionären seiner bewaffneten Organisation, "Mouvement de Libération du Congo", begangen wurden, die er, 2002 und 2003, in seiner Eigenschaft als "militärischer Oberbefehlshaber", dem ehemaligen zentralafrikanischen Staatspräsidenten, Ange Patassé, dessen Macht durch eine bewaffnete Rebellion bedroht war, zur Verfügung gestellt hatte.
Postwendend hat der Staatsanwalt beim Internationalen Gerichtshof, Luis Moreno-Ocampo, in einer Pressemitteilung angekündet, dass er am selben Freitag Einspruch gegen die durch die Zweite Kammer des Internationalen Gerichtshofes getroffene Entscheidung, Bemba Gombos bis zur Eröffnung des Prozesses vorläufig freizulassen, einlegen wird.
In diesem Zusammenhang meint Frau Silvana Arbia, dass "das Kammergericht ein Urteil über die Gründe fällen wird, die der Staatsanwalt dem Kammergericht unterbreiten wird. Dies ist normal, dies ist der Verfahrensweg. Wir aber haben heute die Entscheidung der Ersten Kammer zur provisorischen Freilassung von Herrn Bemba".
Einige Beobachter, die dem Angeklagten Jean Bemba Gombo nahe stehen, sprechen von der Versessenheit Luis Moreno-Ocampos gegen den ehemaligen kongolesischen Vize-Präsidenten, da er jede Gelegenheit wahrnimmt, um, sogar außerhalb des Gerichtshofes, die Höhe der Strafe, die gegen Bemba verhängt werden wird, auszuposaunen...
Fast jedes Wort, das der Staatsanwalt Luis Moreno-Ocampo zur vorläufigen Freilassung Jean-Pierre Bemba Gombo sagt, hat ein Verfallsdatum: der 7. September 2009. Danach wird bekannt, ob Jean-Pierre Bemba Gombo bis zum Beginn des Prozesses provisorisch freigelassen wird.
Berlin, den 17.08.2009