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Als einige Abgeordneten der Präsidialmehrheit und einige der Opposition am 24.04.2016 den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet hatten, damit dieser darüber befindet, ob der kongolesische Staatschef nach dem 16.12.16, dem Ende seines zweiten und letzten Mandats, weiter im Amt bleiben darf, wussten die Beobachter der kongolesischen politischen Szene schon, worin die Entscheidung dieser höchsten Gerichtsinstitution der Republik münden wird, da all ihre Mitgliedern durch den kongolesischen Staatschef designiert und per Dekret ernannt worden waren. Man lag also nicht fehl in der Annahme, dass sie nicht auf ihre Pfründe verzichten werden.
Zu sagen, dass "der Verfassungsgerichtshof entschieden hat", indem man, wie einige Nationaldeputierte der Präsidialmehrheit und einige ihrer Kollegen der Opposition, mit belegter Stimme in Jubel ausbricht, ohne die Frage nach der Legitimität desjenigen, dem diese Institution die Machtfortdauer gewährt hat - ist das nicht ein bisschen voreilig?
Wenn die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes eine andere Entscheidung getroffen hätten, als die, die sie ausgesprochen haben, hätte es nicht bedeutet, an dem Ast zu sägen, auf dem man sitzt…? Zu erinnern ist hier an einen durch die kongolesische Tageszeitung Le Phare (vom 13.05.16) publizierten Artikel, der "die jüngste, dubiose und unheimliche Vergangenheit dieser Richter und den Mangel an Unabhängigkeit aufgrund ihrer schlechten sozialen Situation unterstrich"?
Zur Erinnerung: Das zweite und letzte Mandat des aktuellen kongolesischen Staatschefs geht Ende dieses Jahres zu Ende. Die geltende Verfassung des Landes verbietet ihm, sich ein 3. Mal zu bewerben, aber er darf, laut Grundgesetz, bis zur Machteinführung des neu gewählten Staatsoberhauptes im Amt bleiben. Da sich seit Anfang des Jahres 2015 gezeigt hat, das sich die Präsidialmehrheit bemüht, einige Artikel der Verfassung abzuändern, um das Verbot einer neuen Bewerbung Joseph Kabilas zu umgehen, bestehen die Mitglieder der Opposition und der Zivilgesellschaft auf die strikte Umsetzung der Verfassung. Am 24.04.2016 hatten, wie gesagt, 240 Nationaldeputierte der Präsidialmehrheit und einige der Opposition den Verfassungsgerichtshof eingeschalteten, um die Artikel der Verfassung zu interpretieren, die das Ende des präsidialen Mandats betreffen. Am Mittwoch, den 11.05.2016, ist dessen Entscheidung gefallen: Der amtierende Staatspräsident darf bis zu Wahl und Amtseinführung des neu gewählten Staatspräsidenten an der Macht bleiben.
Obwohl ich kein ausgebildeter Jurist, geschweige denn ein Verfassungsrechtler bin, wage ich, mich auf die Spezialisten für dieses Wissensfachs beziehend, zu sagen, dass es juristisch hinsichtlich der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes kein Problem gibt. Dies stellt sich, politisch betrachtet, dennoch als ein Problem dar. Hinzu kommt, um hier das Kommuniqué der Oppositionspartei UDPS vom 14.05.16 zu zitieren, die Frage, ob der Verfassungsgerichtshof über die Kompetenz und die Macht verfügt, eine elektives Mandat zu gewähren.
Die Unabhängige Nationalwahlkommission hat immer wieder laut und deutlich erklärt, über keine technischen und finanziellen Mittel zu verfügen, um die Wahlen gemäß den Verfassungsdispositionen zu organisieren. Und dies, mit der Begründung, dass die Regierung demnach nicht agiert hat. Mich auf das sakrosankte Prinzip "regieren ist vorauszusehen" berufend, hatte die Regierung, genügend Zeit, zwischen 2011 und 2016, gehabt, um die finanziellen Mittel zu bereitzustellen, um es der Unabhängigen Nationalwahlkommission zu ermöglichen, die Wahlen in den Verfassungsfristen zu organisieren. Die Unabhängige Nationalwahlkommission hat sich Zeit gelassen, um es dem amtierenden Staatschef, dem die geltende Verfassung verbietet, sich wieder zu bewerben, zu ermöglichen, Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt auch für die Mitglieder der Nationalversammlung, deren Mandat am Ende des laufenden Jahres zu Ende geht.
Paris hat am Donnerstag, den 12.05.16, die kongolesische Regierung ersucht, gute Absicht zu zeigen und die Wahlen in den Verfassungsfristen zu organisieren. Die USA, auf ihrer mehrmals geäußerten Position beharrend, sollen bereit sein, so ihr durch die Internetseite IB Times zitierter Botschafter in der DR Kongo, Sanktionen in Betracht zu ziehen, falls Joseph Kabila über die Verfassungsfristen hinaus weiter im Amt bleibt.
Ob man es will oder nicht, wird sich das Problem der Legitimität desjenigen, der in der Führung des Landes ist und dem der Verfassungsgerichtshof das grünes Licht gegeben hat, nach dem 16.12.2016, stellen.
Das Beispiel von Burkina Faso zeigt die Entmachtung von Blaise Campraore genau in dem Moment, in dem das Parlament des Landes dabei war, den Weg für seine X-te Wiederbewerbung freizugeben, obwohl die burkinabé Verfassung das verbietet, und seine Ausschleusung durch die französische Armee. Anstatt daraus Folgerungen zu ziehen, stellt sich die Regierung der "demokratischen" DR Kongo und der Verfassungsgerichtshof taub.
Sie sind selber schuld!
Es ist Zeit, dass das kongolesische Volk die Verantwortung übernimmt und entsprechend handelt. Das Wohl, und in diesem Fall die Befreiung von der Diktatur und der Besetzung, wird niemals von außen kommen...
Berlin, den 18.5.2016