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19.10.2016, Dominic Johnson
Jean-Pierre Bemba und sein Verteidigerteam kauften Zeugen und regten sie zu Lügen an. Der Internationale Strafgerichtshof befand sie für schuldig.
BERLIN taz | Erstmals hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Verteidiger eines Angeklagten verurteilt. Der Kongolese Jean-Pierre Bemba, der im März wegen Kriegsverbrechen seiner Truppen in der Zentralafrikanischen Republik schuldig gesprochen worden war, wurde am Mittwochnachmittag zusammen mit seinen vier Anwälten der „korrupten Beeinflussung“ von Zeugen unter Paragraf 70 des Rom-Statuts über „Straftaten gegen die Rechtspflege“ für schuldig befunden.
Konkret ging es um 14 Zeugen der Verteidigung, die Bemba entlasten sollten, als er zwischen 2010 und 2016 in Den Haag vor Gericht stand. Auf Betreiben des Angeklagten hätten zwei der Anwälte zwischen 2011 und 2013 den Zeugen ihre Aussagen im Detail vorgegeben und damit letztendlich als Mittäter bei Falschaussagen gewirkt. Zeugen seien zum Lügen angeregt und geschmiert worden.
Es habe einen „gemeinsamen Plan“ Bembas und zwei seiner Verteidiger gegeben, „die Verfahrenskammer zu täuschen“, so der Richter Bertram Schmitt. Zwei weitere Anwälte seien nur in Teilen schuldig. Unter anderem hätten Zeugen Geschenke oder auch Geld erhalten – mal 600 oder 800 Euro, mal 1.300 US-Dollar. Zwei Zentralafrikanern habe man 10 Millionen CFA-Franc (über 15.000 Euro) und ein Aufenthaltsrecht in Europa angeboten, damit sie im Sinne des Angeklagten aussagen.
Die vier Anwälte waren am 23. und 24. November 2013 während einer Verhandlungspause im Bemba-Prozess in einer spektakulären Operation in mehreren Ländern festgenommen worden, nachdem die Anklagebehörde wenige Tage zuvor Haftbefehle erwirkt hatte, und wurden nach Den Haag überführt. Sie blieben nicht in Haft, sondern kamen unter Auflagen frei. Ihr Prozess begann am 29. September 2015.
Vor Gericht legte die Anklage Beweise vor, wonach zehn Zeugen insgesamt 6.155 Euro von Bemba über die Anwälte erhielten. Acht der Zeugen bestätigten vor Gericht die Vorwürfe. Die angeklagten ehemaligen Verteidiger wiesen im Gegenzug darauf hin, dass auch die Anklagebehörde des Strafgerichtshofs Zeugen bezahle oder materiell unterstütze. Außerdem habe es keinen Grund zu der Annahme gegeben, dass die Vorgespräche mit den Zeugen zu Falschaussagen führen würden.
Das Gericht gab nun im Wesentlichen der Anklage recht. Es gehe nicht darum, normales Verteidigerverhalten zu kriminalisieren, sondern um „eindeutiges kriminelles Verhalten“ mit dem „Ergebnis schwerer Vergehen gegen die Justiz“, so der Richter abschließend: „Das Gericht ist nicht bereit zuzulassen, dass seine Verfahren behindert oder zerstört werden.“